Steuern und Poker

Mai 16th, 2010

Von der Oberfinanzdirektion Frankfurt ist am 22. April ein koordinierter Ländererlass am herausgegeben worden.
Hier geht es um die Beantwortung der Frage, wie das mit den Überschüssen aus Pokerspielen ist. Sind diese steuerbar und in welche Einkunftsart würden diese dann fallen ?

Hier ein Auszug :
Pokergewinne sind steuerbar und rechnen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn sie berufsmäßig erzielt werden. Der Berufsspieler wird mit Gewinnerzielungsabsicht tätig und beteiligt sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, da er aufgrund des erforderlichen Umfangs seiner Spieltätigkeit, der erforderlichen Geschicklichkeit und der erforderlichen Höhe der Erlöse und Einsätze nicht nur einer Freizeitbeschäftigung nachgeht, sondern nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig wird. Seine Betätigung z. B. auf Online-Plattformen ist nach außen hin erkennbar. Das gilt auch dann, wenn der Berufsspieler lediglich unter einem Pseudonym auftritt. Die Leistung des Berufsspielers besteht in der Teilnahme am Spiel und der Zusage, bei verlorenem Spiel den jeweiligen Einsatz zu erbringen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob diese Pokerspiele im Einzelfall legal sind oder es sich um illegale Glücksspiele handelt. Zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb rechnen neben den Antritts-, Fernseh- und Werbegeldern usw. auch die Spielgewinne selbst.

Eine Steuerbarkeit von Pokergewinnen soll hingegen dann nicht vorliegen, wenn das Pokerspiel hobbymäßig ausgeübt wird.

In somit ist diese Verfügung unabhängig von der Frage, ob die Pokerturniere legal oder illegal waren.
Auf die Frage, was mit erbrachten Buy-Ins ist, äussert sich der Fiskus jedoch mal wieder nicht.
Es handelt sich hier nicht um eine gerichtliche Erklärung , sondern ist nur eine Vorgehensweise der Finanzbehörden .

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