Schon wieder der Glücksspielstaatsvertrag

Juli 27th, 2010

Er lässt uns einfach nicht los, der Glücksspielstaatsvertrag, den schon wieder ist er in aller Munde. Diesmal wurde er von dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Paolo Men angegriffen. Er stellt infrage, dass der Vertrag mit dem europäischen Recht vereinbar ist.

Ursprünglich wurde der Glücksspielstaatsvertrag geschaffen, um den deutschen Markt gegen den Angriff ausländischer Glücksspielanbieter abzugrenzen und um die staatlichen Monopolbetriebe zu schützen.
Komplett konnte man eine Abgrenzung nach Außen nicht durchsetzen, da dies mit dem europäischen Wettbewerbsrecht nicht vereinbar ist.
Hervorgehoben wurde im Glücksspielstaatsvertrag die Bekämpfung der Spielsucht sowie der Spielerschutz.

Doch Paolo Men sieht das ganz anders. Er meint die gesetzlichen Hürden wurden geschaffen um die Einnahmen zu mehren und vorangig nicht dem Spielerschutz dienen.

Ende 2011 läuft dieser oftmals kritisierte Glücksspielstaatsvertrag nun aus, ob sich die deutschen Gerichte nun vorher schon damit befassen werden, darf angezweifelt werden.

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