“Pokern zählt als Glücksspiel” so die Schweiz…

Juni 5th, 2010

In Deutschland wird man wegen “unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels” belangt, in den USA darf man zumindest in den eigenen vier Wänden ein Pokerturnier abhalten.

Die Schweiz schlägt sich nun auf die Seite von Deutschland. Wie ein Gericht in dieser Woche entschieden hat, dürfen die Pokerrunden nur noch in vom Staat lizenzierten Casinos ausgetragen werden. Dies dürfte für einige Subunternehmer das wirtschaftliche Ende bedeuten .
Bisher war es für Kleinunternehmen oder Pokerlounge möglich, von der eidgenössischen Spielbankenkommission eine Sublizen zu erhalten. Dies ist hiermit gestorben.
Das Urteil wurde begründet mit der Aussage, dass das Pokerspiel, nicht eindeutig KEIN Glücksspiel sei.
Zumindest der Schweizer Casinoverband dürfte mit dieser Entscheidung mehr wie zufrieden sein, hatte er doch geklagt. Der steigenden Konkurrenz ist mit diesem Urteil Einhalt geboten.
Der unkommerzielle Betrieb des Pokerspiels ( z.B in einer Freundesrunde ) ist jedoch weiter erlaubt.

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