Der Glücksspielstaatsvertrag ist rechtswidrig
Seit nunmehr zwei Jahren wird heftig über den Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland diskutiert.
Schleswig-Holstein und einige andere Bundesländer wollen den derzeitigen Vertrag kippen und damit erreichen, dass das staatliche Monopol auf Sportwetten und Glücksspiele beseitigt wird.
Und nun hat auch der Europäische Gerichtshof Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit dem Europäischem Recht geäussert.
Als der Vertrag in Kraft trat, hat die BRD als ein Argument die Vorbeugung gegen Spielsucht angeführt. Doch dies ist wohl eher ein vorgeschobenes Argument. Vielmehr will man die nicht unerheblichen Einnahmen des Staates sichern.
Paolo Mengozzi, der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs meint sogar, der Vertrag bestehe den ” Scheinheiligkeitstest” nicht .
Doch wie sieht die Realität aus ? Die Spieler weichen einfach auf ausländische Internetseiten aus und so wird das Geld am Fiskus vorbeigeschleust. Das nützt wohl niemandem etwas.
Im Jahre 2012 verliert der Glücksspielstaatsvertrag seine Gültigkeit. Doch vielleicht passiert ja nun schon vorher etwas ?
Hier ein Auszug aus dem Staatvertrag :
1. Das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
2. das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.


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